Hier finden Sie die Beihilfesätze für Bremen
Pauschale Beihilfe Seit dem 01.01.2020 können die Beamten Brandenburgs zwischen der bisherigen individuellen und der dann auch möglichen pauschalen Beihilfe wählen.
Was ist eine pauschale Beihilfe? Die bisherige prozentuale Beihilfe je beihilfeberechtigter Person und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen kann auf Wunsch des Betroffenen durch einen pauschalen Beitragszuschuss durch den Beihilfeträger abgelöst werden. Die Entscheidung weg von der individuellen/prozentualen, hin zur pauschalen Beihilfe ist nicht nur endgültig und unwiderruflich, sondern bedeutet auch, dass eine 100%ige Absicherung im Krankheitsfall erforderlich ist.
Das gilt allerdings nur für die Krankenversicherung! In der Pflegepflichtversicherung bleibt es IMMER bei dem individuellen Beihilfeanspruch.
Interessant ist eine solche Entscheidung insbesondere für die Beihilfeberechtigten, die trotz des Beihilfeanspruchs in der GKV versichert sind. Sie konnten bisher von ihrer Beihilfe so gut wie nicht profitieren, weil ihre Krankheitskosten zum Großteil von der GKV gedeckt waren. Die Beiträge dafür mussten sie allerdings allein aufbringen.
Die pauschale Beihilfe leistet künftig einen Beitragszuschuss zu den Beiträgen der GKV oder PKV.